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Tunnelstraße 6, 45966 Gladbeck

Nicoles Regenbogenkinder Konzept

Nicoles Regenbogenkinder Konzept
  1. Vorwort

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, weshalb Eltern Ihre Kinder in die Kindertagespflege geben möchten, sei es das man wieder arbeiten muss/möchte oder das man einen Spielkameraden für sein Kind möchte. Mein Angebot zur Kindertagespflege richtet sich an alle, die meine Arbeit als sinnvolle Ergänzung für Ihr Kind sehen, die möchten, dass Ihr Kind familiäre und pädagogisch betreut wird. Oberste Priorität sind dabei für mich die Schaffung von Geborgenheit und Sicherheit für Ihr Kind, die individuelle Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten Ihres Kindes sowie die Unterstützung einer ungestörten Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes.

2.Betreuungsort

Betreut wird in Gladbeck Zweckel in meinem Haus, uns stehen das Wohnzimmer zum Toben, malen, freispielen und lesen zur Verfügung, gegessen wird in der Küche, geschlafen wird im Schlafzimmer in Reisebetten.

3.Betreuungszeiten

  • Montag – Donnerstag. 7-15 Uhr
  • Freitag. 7-14 Uhr
  • Samstag / Sonntag Feiertage keine Betreuung
  • Schliesszeiten werden immer für das nächste Jahr im Oktober bekannt gegeben.
  1.  Gesetzliche Grundlagen

SGB8 Kinder und Jugendhilfegesetz

  • 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

  1. jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer Eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes nach Absatz 1 insbesondere
  4. junge Menschen in Ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  5. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen ,
  6. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für Ihr Wohl schützen,
  7. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Ihren Familien sowie eine Kinder-und Familienfreundliche Umwelt z erhalten oder zu schaffen.
  • 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. (2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.
  • 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung

(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht. (2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten. Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. (3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. (4) Für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Absatz 3 sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht. KiBiz Kinderbildungsgesetz §2, §8, §13
  • 2 Allgemeine Grundsätze

(1) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern. (2) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. (3) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten. Fußnoten:
Fn 1In Kraft getreten am 1. August 2020 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77).
  • 8 Gemeinsame Förderung aller Kinder

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von Behinderungen bedroht sind, sollen gemein-sam mit Kindern ohne Behinderungen gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderungen bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Fußnoten:
  • 13 Kooperationen und Übergänge

(1) Zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz und zur Sicherung eines beständigen Bildungs- und Erziehungsprozesses des Kindes sollen Träger von Kindertageseinrichtungen und Anstellungsträger im Bereich Kindertagespflege, insbesondere das pädagogische Personal in den Tageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen, unter Berücksichtigung kleinräumiger Gebiets- und Sozialstrukturen miteinander, aber auch mit anderen Einrichtungen und Diensten, die ihren Aufgabenbereich berühren, zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll zum Wohl des Kindes in einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis und unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Kinder und ihrer Eltern erfolgen. (2) Zur Ausgestaltung der örtlichen Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die beispielsweise regelmäßigen Informationsaustausch sichern oder gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen im Sozialraum enthalten. Das Jugendamt fördert die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Fußnoten:
Fn 1In Kraft getreten am 1. August 2020 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77).

5.Förder und Bildungsauftrag

  • Als grundlegendes Ziel meiner pädagogischen Arbeit möchte ich die Kinder stärken, Ihr Leben selbstständig zu gestalten und zu bewältigen. Dazu stehe ich Ihnen als vertrauensvolle Bezugsperson zur Seite, biete Ihnen eine liebevolle Atmosphäre und begleite Sie in der Erkundung Ihrer selbst, anderer und den Dingen der Welt.
  • Ich begegne den Kindern mit Achtung und Respekt und versteh mich als Begleiterin, Vertrauensperson und Spielpartner des Kindes. So helfe ich den Kindern, ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen, zu lernen damit umzugehen und ihre eigene Identität zu entwickeln. Ich animiere die Kinder darin, die Bedürfnisse, Wünsche, Interessen und Erwartungen anderer zu erkennen und in ihrem eigenen Verhalten zu berücksichtigen.
Ich unterstütze die Kinder darin,
  1. die Welt und sich selbst mit allen Sinnen wahrzunehmen
  2. sich selbst, ihren Körper, ihre Interessen und Fähigkeiten zu entdecken
  3. ihre Neugierde und Ihren Wissensdrang auszuleben
  4. Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl zu entwickeln
  5. Bindungen und Vertrauen
  6. Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
  • die eigenen Gefühle und Bedürfnisse zu erkennen,
  • Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen zu erleben und zu erlernen
  • Sich Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen anzueignen.
Da ich auch Kinder mit erhöhten Förderbedarf betreuen kann richten wir uns natürlich auch nach diesen Kindern, jedes Kind hat sein eigenes Tempo, in dem es lernt. Jedes Kind wird dort abgeholt, wo es gerade entwicklungstechnisch steht.

 5a.Sprache und Kommunikation

  • Sprache ist das wichtigste zwischenmenschliche Kommunikationsmedium und gehört für mich zu meiner täglichen Bildungsarbeit. Ich rede mit den Kindern und begleite mein Tun sprachlich. Von der morgendlichen Begrüßung bis zur Verabschiedung. Wir reden nicht nur miteinander, sondern spielen Fingerspiele und singen Lieder, diese sind melodisch und rhythmisch.
  • Auch die ganz kleinen merken hier schnell, dass wir uns morgens mit einem „Hallo“ begrüßen, wir uns bedanken, wenn wir z. B. ein Brötchen beim Bäcker bekommen, eine Entschuldigung gehört dazu, wenn wir jemanden das Spielzeug weggenommen haben und das bis morgen zum Abschied.

5b.Körper, Bewegung und Gesundheit

Balancieren-Klettern-Springen und Entspannen
  • Das körperliche Wohlbefinden ist ein grundlegender Baustein für die Entwicklung und Bildung der Kinder. Bewegung erhöht die Konzentration und regt das Denken an. Sie unterstützt Kinder, sich selbst einzuschätzen, Hemmungen zu überwinden und somit selbstsicherer und selbstständig zu werden.
  • Um eine positive Grundeinstellung zur Bewegung zu erreichen, biete ich den Kindern die Möglichkeit, sich spielerisch im Haus und Garten auszuprobieren.
  • Wenn wir draußen unterwegs sind, können die Kinder balancieren, rennen, laufen, springen und klettern.
  • Eine Entspannung findet dann bei uns Hause statt, wenn wir uns Bücher angucken oder uns ein Hörspiel anhören.

5c. Musik

Hören-Spielen-Singen-Tanzen Das ganzheitliche Erleben und fantasievolle Gestalten von Bewegungsspielen, Liedern und Tänzen fördert die Kinder in Ihrer natürlichen Musikalität, in Ihrem Bewegungsvermögen und in Ihrer Sprachentwicklung.

5d. Darstellen und Gestalten

Mit verschiedenen von mir zur Verfügung gestellten Materialien können auch die Kleinen schon kreative Dinge erstellen. Während unseren Spaziergängen oder auch im Garten sammeln wir Naturmaterialien wie z. B. Steine, Blätter, Zapfen, und Gänseblümchen daraus können wir dann viele Dinge gestalten und unsere Fantasie freien lauf lassen.

5e. Mathematik und Naturwissenschaften

Neugierig sein-Erkunden-untersuchen Kinder sind von Natur aus neugierig, sie sehen die Phänomene des Alltags und haben viele Fragen und wollen Ihre Welt begreifen.
  • Ausprobieren-sehen-begreifen-ertasten-erfinden-experimentieren-auseinander bauen-zusammen fügen-beobachten-fühlen-schmecken
  • Zahlen -Würfel-Mengen-Größe-Längen
  • Formen -Farben
  • Umweltschutz
Verschiedene Materialien stelle ich den Kindern zur Verfügung Pappe-Papier-Korken-Steine-Knete-Wasser-Sand -Wolle etc.

5f. Soziales Leben

Das selbst und die anderen -zwei Seiten einer Medaille Bindung als sichere Basis für die Entwicklung von sozialen Kompetenzen ist unverzichtbar. In der Arbeit mit den Kindern sind folgende Punkte wichtig für mich
  • Bindungen-Beziehungen
  • Eigensinn-Gemeinsam
  • regeln
  • Spielpartner
  • Individualität
  • Partizipation
  • Informationen austauschen mit den Eltern
  • Raumgestaltung
  • Eingewöhnung
  • Selbstständigkeit
  • ICH Kompetenzen stärken und fördern
Kurz gesagt „Hilf mir, es selbst zu tun“ Maria Montessori
  1. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Ohne Eltern geht es nicht! Die Eltern sind das Bindungsglied zwischen den Kindern und mir, zwischen uns muss immer Offenheit und Ehrlichkeit herrschen. Das Vertrauen zwischen uns muss da sein, damit wir das Kind gemeinsam gut und partnerschaftlich betreuen können. Es finden tägliche Tür und Angelgespräche statt
  • wie war die Nacht?
  • Geht es dem Kind heute gut?
  • Was gab es zum Mittag essen?
  • Hat das Kind gut gesessen?
  • Wie war der Mittagsschlaf?
Einmal im Jahr finden Entwicklungsgespräche statt. Wir feiern ein Sommerfest und ein Weihnachtsfest mit den Eltern zusammen.
  1. Datenschutz

Seit Mai 2018 gibt es eine neue Datenschutzverordnung (Art.6aDS-GVO) an die sich die KTPPs halten müssen. Das heißt, dass ich seitdem ein Geschäftstelefon besitze, auf dem kein Facebook und kein WhatsApp installiert ist. Wir kommunizieren nur noch über SMS, Telegram, Threema oder Telefonisch
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